Sprachausbildung

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sprachkabinett

Zur allgemeinen Hochschulreife gehört der Abschluss von zwei Pflichtfremdsprachen.

Dabei muss beachtet werden, dass es laut KMK- Beschluss möglich ist, die zweite Fremdsprache innerhalb der drei Ausbildungsjahre erfolgreich zu absolvieren.

Neben den beiden Pflichtfremdsprachen Englisch und Russisch oder Spanisch oder Französisch bieten wir fakultativ Latein als dritte Fremdsprache an.

Zuletzt aktualisiert am Dienstag, dem 20. September 2011 um 14:37 Uhr